Regelungen für Jugendliche
Jugendliche zwischen dem 10. und 16. Lebensjahr können bei der Gemeinde einen Jugendfischereischein lösen.
Das Angeln ist nur möglich in Begleitung eines mindestens 18-jährigen Fischereischeininhabers.
Unser Verein hat eine Jugendgruppe - wer Interesse hat, kann die Einzelheiten per email beim Vorstand erfragen.
Ab 14. Lebensjahr kann man einen regulären Fischereischein erhalten, wenn man die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Wer also mindestens 14 Jahre alt ist und den Fischereischein hat, kann an unseren Vereinsgewässern alleine angeln vorausgesetzt
er ist Mitglied in unserer Jugendgruppe.
Jahres-Beiträge/Jugendgruppe :
10-14 Jahre | 25,- € |
14-16 Jahre | 35,- € |
14-18 Jahre | 48,- € wenn Fischereischein vorhanden |