Regelungen für Jugendliche
Jugendliche zwischen dem 10. und 16. Lebensjahr können bei der Gemeinde einen Jugendfischereischein lösen. Das Angeln ist nur in Begleitung einer mindestens 18-jährigen Person mit gültigem Fischereischein erlaubt.
Ab dem 14. Lebensjahr ist die Fischerprüfung möglich. Mit bestandenem Test kann ein regulärer Fischereischein ausgestellt werden. Wer mindestens 14 Jahre alt ist und den Fischereischein besitzt, darf an unseren Vereinsgewässern alleine angeln – Voraussetzung: Mitgliedschaft in unserer Jugendgruppe.